Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Vereinbarung von Terminen, bis hin zum Ablauf der Therapien und dessen Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Was wird für eine Behandlung benötigt?
Die Voraussetzung für eine Behandlung ist eine Verordnung zur Heilmittelerbringung von Logopädie, die Sie bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Hals-Nasen-Ohrenarzt oder auch von Ihrem Neurologen erhalten können.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Bevorzugt telefonisch oder jederzeit über das Kontaktformular.
Welche Zahlungen müssen gesetzlich Versicherte leisten?
Ab dem 18. Lebensjahr liegt eine gesetzliche Zuzahlungspflicht vor. Diese liegt bei 10% des Gesamtverordnungswertes. Darüber hinaus ist eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung zu zahlen. Um von einer Zuzahlung befreit zu werden, muss eine Zuzahlungsbefreiung bereits vor Beginn der Therapie eingereicht werden.
Wie lange dauert eine Therapie üblicherweise?
Je nach Verordnung kann der Umfang einer einzelnen Sitzung entweder 30, 45 oder 60Minuten betragen und ein bis dreimal wöchentlich stattfinden.
Sollten Sie Fragen oder auch Zweifel an der Notwendigkeit einer Therapie haben, kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung. Gern stelle ich Ihnen auch eine Kurzbefundung für Ihren behandelnden Arzt zur Verfügung. Diese Leistung ist für Sie kostenfrei.
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